Stand 01.11.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen
bei Lieferung von Getränken und Leihgütern
incl eines Anhängers, bzw Kühlwagens
1. Freizeichnungsklausel bzw.Haftungsausschluss
Wir Getränke Gödel übernehmen keinerlei Haftung die unserem Kunden oder dritten gegenüber für Schäden die zwecks falscher oder unsachgemäßer Behandlung der Leihgüter/Ware entstanden sind.
- Desweiteren übernehmen wir keine Haftung, falls der Kunde den zur Verfügung gestellten Anhänger anderstweitig oder zum Eigengebrauch für zweckfremde Fahrten verwendet. Dies ist hiermit ausdrücklich untersagt.
- Bei Zuwiederhandlung werden wir strafrechtliche schritte einleiten.
- 2.Preise:
Unsere Getränke Preise gelten ab Getränkemarkt Buchdorf incl. der gesetzliche Mwst. zuzügl eventuell anfallender Handlingskosten.
3.Bestellung/Lieferung:
Mit Aufgabe einer Bestellung/Lieferung akzeptieren Sie unsere AGB`S.
Wir sind stets bemüht Ihre Bestellung unmittelbar nach Bestelleingang zu verarbeiten, und wie vereinbart zur Lieferung zu bringen. Eventuell anfallende Handlingskosten werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Handlingskosten 1,00 € für jede volle,bzw angebrochene zurückgenommene Kiste.
4.Lieferbedingungen/Vorbehalt:
Wir (Getränke Gödel) sind nicht verpflichtet Ihre Bestellung anzunehmen, des weiteren können keine Ansprüche in irgendeiner Art gegen uns im falle eines nicht zustandekommens eines Lieferauftrages geltend gemacht werden.
(Haftungausschluss)
5.Lieferzeiten:
Wie vereinbart, doch behalten wir uns eine Lieferung zu einem anderen
Zeitpunkt unter Absprache mit Ihnen vor.
6. Zahlungsbedingungen:
- Bei Neukunden/Erstbestellungen ist eine Barzahlung bei Lieferung,
- leider zwingend erforderlich.
- Bestandskunden:
- Zahlung bei Lieferung
- Zahlung auf Rechnung innerhalb 8 Tagen (nur bekannte Kunden)
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe der ortsüblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung verrechnet.
(min.8%) Erfolgt die Zahlung für irdendeine Lieferung nicht bedingungs- gemäß, so steht dem Lieferer (Getränke Gödel) das Recht zu, weitere Lieferungen ohne Fristsetzung einzustellen.
7. Leihgüter
Leihgüter wie Bierzeltgarnituren, Krüge, Durchlaufkühler, Stehtische, Kühlschränke usw. sind bei Lieferung bzw. Verwendung auf eventuelle Schäden durch den Leihnehmer zu überprüfen, und bei eventueller Beschädigung dürfen diese nicht verwendet,(Haftungsausschluss) und Getränke Gödel muß hierüber unmittelbar informiert werden.
8.Mangelrüge:
Die Ware ist nach dem Durchschnittsausfall der Gesamtlieferung zu beurteilen. Sie als Kunde haben bei Lieferung der Ware eine Eingangskontrolle
(Ware + Menge) durchzuführen da Beanstandungen unverzüglich dem Lieferer mitzuteilen sind. Der Lieferer Getränke Gödel haftet für keine Mängel oder Fehlmengen die nicht unverzüglich geltend gemacht wurden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt, und fehlende Leihgüter
werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt
9. Eigentumsvorbehalt:
Die Waren und Leihgüter bleiben Eigentum des Lieferanten (Getränke Gödel) bis sämtliche Forderungen abgegolten sind. Diese dürfen darüber hinaus weder als Sicherungsübereigung oder als Pfand hinterlegt werden.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus demVertragsverhältnis ergeben ist das Amtsgericht Nördlingen .Auf die mit dem Lieferer (Getränke Gödel) geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Nebenabreden haben nur in schriftlicher Form und von den jeweiligen.Vertragspartnern unterschrieben Geltung.
11.Salvatorische Klausel
Die Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.
Getränke Gödel
Inh. Jürgen Gödel
86675 Buchdorf
Hauptstr.32
Tel.09099/ 920 469
Handy 0171-5375317
St. Nr. 111/221/30055
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